Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB – von Cultheca – kulturpädagogik und kommunikation (museumspädagogische Veranstaltungen)
1. Bei Cultheca – kulturpädagogik und kommunikation GbR (im Folgenden Cultheca) handelt es sich um eine Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts. Gesellschafter sind Regine Leipold, M.A., Harzstraße 2, 93057 Regensburg und Dr. Gerhard Waldherr, Sudetenweg 7, 93173 Wenzenbach. Der Sitz der Gesellschaft ist 93055 Regensburg, Zur Hohen Linie 7. UID: DE 26181948.
2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für Privatpersonen, für gewerblich handelnde Personen und für Unternehmen (im Folgenden Kunden), die Leistungen von Cultheca in Anspruch nehmen.
3. Die vorliegenden AGB – soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart – sind verbindlicher Bestandteil eines jeden mit Cultheca zustande kommenden Vertragsverhältnisses über die in Ziffer 4 bezeichneten Leistungen. Zusätzliche oder widersprechende Vertragsbedingungen unserer Kunden gelten nicht, soweit Cultheca sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Werden zwischen dem Kunden und Cultheca von den vorliegenden AGB abweichende Vereinbarungen in elektronischer oder schriftlicher Form getroffen, haben solche Vereinbarungen stets Vorrang gegenüber der entsprechenden Regelung innerhalb dieser AGB.
4. Cultheca bietet auf Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen Veranstaltungen in verschiedenen Museen und Stadt- und kulturhistorische Führungen (im Folgenden Leistungen) an. Diese werden durch entsprechend geschultes Führungspersonal (im Folgenden Gästeführer genannt) durchgeführt. Vertragspartner ist Cultheca.
Die geschuldete Leistung von Cultheca besteht aus der Durchführung der Leistungen entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
Auskünfte oder Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zu Leistungsbeschreibung oder den mit Cultheca getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für Cultheca nicht verbindlich.
5. Die Präsentation und Beschreibung von Leistungen auf den Internetseiten und den Prospekten von Cultheca bzw. durch telefonische Beratung stellen kein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde wird durch die Präsentation und Beschreibung lediglich über das Leistungsangebot informiert.
6. Vertragsschluss: Die Buchung einer Leistung ist schriftlich, per Fax oder E-Mail möglich. Der Kunde erhält eine schriftliche Buchungsbestätigung. Der Vertragsschluss erfolgt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung.
7. Die Auswahl des jeweiligen Gästeführers obliegt nach Maßgabe der geforderten Qualifikation Cultheca. Auch im Falle der Benennung oder ausdrücklichen Vereinbarung eines bestimmten Gästeführers bleibt es Cultheca vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass ihm Telefonnummer oder Name des Gästeführers im Vorfeld der Leistung bekannt gegeben werden.
8. Preise und Honorare: Die Preise und Honorare für die einzelnen Leistungen finden sich auf der Website von Cultheca. Diese Angaben sind allerdings nicht verbindlich; es gelten die in der Buchungsbestätigung angeführten Preise. Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
9. Fälligkeit, Rechnungsstellung: Die Bezahlung der Leistung erfolgt in der Regel vor Beginn der Leistungserbringung in bar gegen Quittung beim Gästeführer. Rechnungsstellung ist grundsätzlich möglich, muss allerdings im Vorfeld schriftlich vereinbart werden. Für die Rechnungsstellung wird in der Regel eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Eine Bezahlung mit Berechtigungsschein (Voucher) ist nur dann möglich, wenn dieser von Cultheca ausgestellt und für die jeweilige Leistung gültig ist. Von Dritten ausgestellte Voucher sind nur bei einer entsprechend ausdrücklichen Vereinbarung mit Cultheca gültig.
Die vereinbarten Honorare sind auf die angegebene Gruppengröße (in der Regel max. 25 Personen bzw. Klassenstärke bei Schulklassen) bezogen und gelten für die vereinbarte Leistungszeit. Wird die Leistungszeit auf Wunsch der Teilnehmer oder die angegebene Gruppengröße überschritten, kann eine der Leistung entsprechend angemessene Mehrvergütung verlangt werden. Ohne vollständige Bezahlung vor Beginn der Führung besteht kein Anspruch auf die vereinbarte Leistung.
10. Eintrittsgelder zu Sehenswürdigkeiten und Museen sind grundsätzlich nicht im vereinbarten Preis eingeschlossen, außer sie sind in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt oder es wurde darüber eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung getroffen.
11. Angaben zur Dauer der Leistung sind Circa-Angaben.
12. Nichtinanspruchnahme der Leistung; Annahmeverzug durch den Kunden: Nimmt der Kunde die vereinbarte Leistung, ohne dass dies von Cultheca und ihrem Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist, insbesondere durch Nichtanreise bzw. Nichtantritt der Leistung ohne Kündigung des Vertrags, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Die vereinbarte Leistung ist zu bezahlen. Ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht nicht.
13. Der oder die Kunden sind verpflichtet, sich pünktlich am vereinbarten Ort der Leistung einzufinden. Bei Verspätungen ist der Kunde verpflichtet, Cultheca zu den üblichen Öffnungszeiten (Mo-Fr 9.00 – 16.00 Uhr) unverzüglich telefonisch zu informieren und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Sollte dies nicht möglich sein bzw. nicht erfolgen, so wartet der Gästeführer 15 Minuten ohne Mitteilung. Bei Verspätung besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Leistung oder Reduzierung des Preises. Bei einer Verspätung ab 30 Minuten ist der Gästeführer berechtigt, die Leistung ausfallen zu lassen. In diesem Fall ist der Kunde – ohne Anspruch auf Nachholung der Leistung – verpflichtet, das vereinbarte Honorar zu zahlen.
14. Nichterscheinen / Verspätung des Gästeführers: Ist der Gästeführer nicht spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Veranstaltungs-/Führungsbeginn am Treffpunkt erschienen, so hat der Kunde Cultheca unverzüglich zu den üblichen Öffnungszeiten (Mo-Fr 9.00 – 16.00 Uhr) telefonisch zu informieren. Cultheca bemüht sich dann, Ersatz zu organisieren. Sollte dies nicht möglich sein und die Veranstaltung/Führung deswegen ausfallen, so wird auch keinerlei Honorarzahlung fällig.
15. Rücktritt durch Cultheca: Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch Cultheca erhält der Kunde bereits geleistete Zahlungen vollständig rückerstattet, soweit er nicht anderweitigen Ersatz verlangt und erhält. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
16. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel der vereinbarten Leistung sofort gegenüber dem Gästeführer oder Cultheca anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Gästeführers ergebende Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. Zu einem Abbruch bzw. einer Kündigung der Leistung nach Beginn der Leistung ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Kunden im Falle einer mangelhaften Durchführung der Leistung bleiben hiervon unberührt.
17. Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt. Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrags mit Cultheca. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden objektiv unzumutbar ist. Liegen solche Verhältnisse bei Leistungsbeginn vor oder sind vor dem Beginn der Leistung zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden wie auch Cultheca oder ihrem Erfüllungsgehilfen vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung durch Cultheca oder ihrem Erfüllungsgehilfen besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung von Kosten, insbesondere Reise- oder Übernachtungskosten.
18. Ohne Pflicht auf vollständige oder teilweise Erstattung des Preises kann der Gästeführer eine Leistung abbrechen, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Leistung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung der Leistung nicht möglich bzw. dem Gästeführer nicht zumutbar ist. Dazu gehört auch, wenn seitens des Teilnehmers bei Leistungen in Museen die dort geltenden Besucherordnungen nicht eingehalten werden.
Gleiches gilt, wenn durch das Verhalten der Teilnehmer die Person des Gästeführers geschädigt bzw. seine Persönlichkeitsrechte verletzt zu werden drohen. Die Einschätzung, dass eine solche Gefährdung oder Verletzung vorliegt oder droht, muss der Gästeführer vorher einmal dem Kunden mitgeteilt haben.
19. Rücktritt durch Kunden: Ein kostenloser Rücktritt durch den Kunden ist bis zu 14 Tage vor der Leistungserbringung möglich. Der Rücktritt kann ausschließlich schriftlich, per Fax oder E-Mail an Cultheca erklärt werden. Bei Rücktritt bis 7 Tage vorher werden dem Kunden 10,- € Bearbeitungsgebühr pro gebuchter Veranstaltung in Rechnung gestellt, bis zwei Werktage vorher: 25,- €. Danach hat Cultheca Anspruch auf das volle Honorar.
20. Haftung Culthecas: Die Haftung von Cultheca in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Cultheca oder deren Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leicht fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Cultheca nur wegen der schuldhaften Verletzungen wesentlicher Pflichten aus dem Vertrag. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der vorher angeführten Fälle gegeben ist.
21. Anerkennung der Vertragsbedingungen: Der Kunde erkennt die Geschäftsbedingungen von Cultheca mit dem Zugang der Buchungsbestätigung an. Erhält er von diesen erst nach dem Erhalt Buchungsbestätigung Kenntnis, gelten diese als anerkannt, sofern er nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
22. Aufsichtspflicht bei den Leistungen: Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer/innen an den gebuchten Leistungen obliegt während der Leistungserbringung volljährigen Begleitpersonen. Sie kann nicht auf den Gästeführer übertragen werden.
23. Ton- und Bildaufzeichnungen: Cultheca behält es sich vor, bei Leistungen zu Dokumentationszwecken Bilder erstellen zu lassen oder Rundfunk- und Fernsehanstalten solche Aufzeichnungen und Übertragungen zu gestatten. Bildaufnahmen von Teilnehmern an den Veranstaltungen/Führungen in diesem Zusammenhang sind auch ohne deren Einverständnis rechtlich zulässig (§23 Abs. 1 KunstUrhG).
24. Datenschutz: Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrags auf Grundlage dieser AGB werden von Cultheca Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Cultheca gibt personenbezogene Daten des Kunden nur soweit notwendig an seine Erfüllungsgehilfen weiter. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Leistungen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Kunden auf dem Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Beachten Sie bitte dazu auch die erweiterte Datenschutzerklärung im Impressum unserer Homepage.
25. Gerichtsstand: Auf das Vertragsverhältnis zwischen Cultheca und ihren Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Cultheca kann nur an ihrem Sitz verklagt werden. Für Klagen von Cultheca gegen Privatpersonen ist der Wohnsitz maßgebend. Für Klage gegen juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Cultheca vereinbart.
26. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung nach sich. In diesem Fall wird die unwirksame Regelung durch die gesetzliche Regelung ersetzt.